Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand 08.02.2026.

Mit der Vereinbarung eines Termins kommt ein verbindlicher Dienstleistungsvertrag zustande.

Selbstzahler: Rezepte / ärztliche Verordnungen

Wir rechnen nicht mit Krankenkassen ab. Sie bezahlen die Behandlung bei uns, auch wenn Sie ein Rezept haben.
Wir können Ihnen eine Rechnung ausstellen, die Sie bei privater Krankenversicherung dort einreichen.

Wenn Sie die Behandlung nicht selbst übernehmen möchten, wenden Sie sich bitte an eine zugelassene podologische Praxis.
Eine konkrete Empfehlung können wir Ihnen leider nicht geben, da wir keine Podologen in Ihrer Umgebung kennen und auch keine Kenntnis über aktuell freie Termine haben.

Terminabsagen und Ausfallentschädigung:

  • Kann der Kunde den Termin nicht wahrnehmen, ist eine Absage bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich.
  • Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen behalten wir uns vor, eine Ausfallentschädigung1 in Höhe von 85 %2 des vereinbarten Preises in Rechnung3 zu stellen.

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für Terminvergaben:

  • Wird bei der Leistung „Fußpflege“ ein erhöhter Aufwand festgestellt, kann ein Aufschlag (maximal 10 €) fällig werden.
  • Bitte erscheinen Sie pünktlich zum Termin. Wir haben einen Wartebereich für maximal 2 Personen.
  • Bei Verspätungen über 10 Minuten verlieren Sie Ihren Terminanspruch.

Weitere Bestimmungen:

  • Unsere AGB gelten für alle Terminvergaben und Behandlungen im Salon.
  • Der Vertrag kommt mit der Terminbestätigung zustande.
  • Zahlungen sind bar oder per Karte möglich, sofern nicht anders vereinbart.
  • Wir übernehmen keine Haftung für allergische Reaktionen, wenn uns Vorerkrankungen oder Unverträglichkeiten nicht mitgeteilt wurden.
  • Es gilt unsere Datenschutzerklärung.
  • Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Leer.

Weitere Informationen zur Zahlung finden Sie im Menü oder mit diesem Link: Zahlungsmethoden.


Fußnoten „Ausfallhonorar“:

  1. Die Ausfallentschädigung entfällt, sofern der Termin kurzfristig anderweitig vergeben werden konnte. Wir führen zu diesem Zweck eine Warteliste. ↩︎
  2. Der Betrag ist niedriger anzusetzen, wenn der Kunde nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. ↩︎
  3. Bei einer hinterlegten E-Mail werden wir eine Rechnung zuerst hierüber gesendet. Bei Nichtmeldung erfolgt der Rechnungsversand per Brief an Ihre Anschrift. ↩︎